Recht

Die Landeskirche wahrt in ihrer Organisation und in ihrem Handeln auf allen Ebenen demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze. Als Köperschaften des öffentlichen Rechts haben die Kirchgemeinden und Landeskirche ihr Handeln daher auf rechtliche Grundlagen abzustützen. Diese finden sich in der kantonalen Gesetzessammlung, die zugleich die Aufgabe einer landeskirchlichen Gesetzessammlung übernimmt.
